Wie
immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung
nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und
von Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet
zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis
-
den Gastaufnahmevertrag -
Wie
alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis
beider Parteien gelöst werden.
Im
einzelnen ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt
und zugesagt ist, oder falls eine Zusage zeitlich nicht mehr möglich
war, bereitgestellt worden ist. Dies kann mündlich, schriftlich
oder auch per E-Mail oder über ein Buchungssystem erfolgen.
2.
Der Abschluss der Gastaufnahmevertrages verpflichtet Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche
Dauer der Vertag abgeschlossen ist.
3.
Der Gastwirt ist verpflichtet, wenn das Zimmer von Ihm zugesagt
wurde, bei Nichtbereithaltung des Zimmers dem Gast Schadensersatz
zu leisten.
4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten
oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der
vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Die
Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung
20 % der Übernachtungspreises, bei Pensionsvereinbarung (
Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen
10 % .
5.
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des
Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziffer
4 den errechneten Betrag zu entrichten.
6.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
7.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung.
8.
Der Gastaufnahmevertrag kann bis zu 14 Tagen nach Abschluss storniert
werden, wenn die Buchung mindestens 30 Tage vor dem Anreisetermin
erfolgte.
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