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              immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung 
              nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und von 
              Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet 
              zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis
 - 
              den Gastaufnahmevertrag -
 Wie 
              alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis 
              beider Parteien gelöst werden.Im einzelnen ergeben sich folgende Rechte und Pflichten :
 
 1.Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt 
              und zugesagt ist, oder falls eine Zusage zeitlich nicht mehr möglich 
              war, bereitgestellt worden ist. Dies kann mündlich, schriftlich 
              oder auch per E-Mail oder über ein Buchungssystem erfolgen.
 
 2.Der Abschluss der Gastaufnahmevertrages verpflichtet Vertragspartner 
              zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche 
              Dauer der Vertag abgeschlossen ist.
 
 3.Der Gastwirt ist verpflichtet, wenn das Zimmer von Ihm zugesagt 
              wurde, bei Nichtbereithaltung des Zimmers dem Gast Schadensersatz 
              zu leisten.
 
 4.Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten 
              oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der 
              vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
 Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung 
              20 % der Übernachtungspreises, bei Pensionsvereinbarung ( Zimmer 
              mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen 10 
              % .
 
 5.Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch 
              genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, 
              um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des 
              Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziffer 
              4 den errechneten Betrag zu entrichten.
 
 6.Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
 
 7.Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung.
 
 8.Der Gastaufnahmevertrag kann bis zu 14 Tagen nach Abschluss storniert 
              werden, wenn die Buchung mindestens 30 Tage vor dem Anreisetermin 
              erfolgte.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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